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W2 - Professur Soziologie und Kriminologie

Akademie der Polizei Hamburg

Hamburg, 22297

Festeinstellung

keine Angaben

keine Angaben


m/w

unbefristet

keine Altersbeschränkung

zur Verhandlung

Alsterdorf

keine Angaben

Personalabteilung


keine Angaben

keine Angaben

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keine Angaben

 

Stellenbeschreibung Zum Wintersemester 2024/2025 ist eine unbefristete Stelle zu besetzen: W2-Professur Soziologie und Kriminologie Kennzeichen: J000022843 Die Stelle wird gemäß den Voraussetzungen des § 16 des Hamburger Hochschulgesetzes (HmbHG) grundsätzlich als Beamtenstelle auf Lebenszeit ausgeschrieben. Sofern es sich um die erste Berufung in das Amt einer Professorin oder Professors handelt, erfolgt zunächst eine auf drei Jahre befristete Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit. Im Falle eines erfolgreich durchgeführten Bewertungsverfahrens kann das Beamtenverhältnis in ein solches auf Lebenszeit umgewandelt werden. Für die Einstellungsvoraussetzungen für Professor:innen und deren dienstrechtliche Stellung gelten die für Professor:innen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften gültigen Bestimmungen des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) entsprechend. Die Aufgaben und Pflichten der Professorinnen und Professoren ergeben sich aus § 20 des Hamburgischen Polizeiakadeiegesetzes (HmbPolAG).

Als Professorin oder Professor an der Hochschule der Akademie der Polizei Hamburg vertreten Sie die Fächer Soziologie und Kriminologie in Forschung und Lehre unter Bezugnahme auf die spätere berufliche Praxis der Studierenden. Das Lehrgebiet umfasst insbesondere die Themenfelder: Soziologie der Gewalt und sozialwissenschaftliche Bezüge polizeilicher Arbeit Grundlagen der Kriminologie Ausgewählte Themen empirischer PolizeiforschungEmpirische Forschungsmethoden Kriminologische und soziologische Perspektiven auf Eigentums-, Gewalt-/Kapital-, Wirtschafts-, Computer-, Betäubungsmittel-, Jugend- und Vorurteilskriminalität Organisierte Formen von Kriminalität Migration und Kriminalität Viktimologie Demokratiegefährdende Entwicklungen im internationalen Kontext Das Lehrgebiet soll anwendungsbezogen und praxisnah vertreten werden. Ihr Profil Wir erwarten von Bewerberinnen und Bewerbern ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom) der Studiengänge Soziologie oder Sozialwissenschaften mit einem zusätzlichen Hochschulabschluss oder nachgewiesenen beruflichen Erfahrungen in der Kriminologie. Bewerberinnen und Bewerber sollen hochschuldidaktische Kompetenzen aufweisen und müssen über eine pädagogische Eignung verfügen, die durch erfolgreiche, fachlich einschlägige Lehrtätigkeit, insbesondere an Universitäten und Hochschulen, nachzuweisen ist (vgl. § 15 I Nr. 2 HmbHG). Darüber hinaus wird eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit mit engem Bezug zur Soziologie/Kriminologie erwartet, die in der Regel durch eine qualifizierte Promotion zu einer soziologischen und/oder kriminologischen Thematik nachgewiesen wird (vgl. § 15 III HmbHG). Falls die Disputation (bzw. die vergleichbare mündliche Verteidigung) zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erfolgt ist, ist eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule erforderlich, dass die Disputation bis zum Stellenantritt abgeschlossen sein wird. Zudem werden Erfahrungen in der Vorbereitung, Durchfüder Sozialwissenschaften mit einem zusätzlichen Hochschulabschluss oder nachgewiesenen beruflichen Erfahrungen in der Kriminologie.

Bewerberinnen und Bewerber sollen hochschuldidaktische Kompetenzen aufweisen und müssen über eine pädagogische Eignung verfügen, die durch erfolgreiche, fachlich einschlägige Lehrtätigkeit, insbesondere an Universitäten und Hochschulen, nachzuweisen ist (vgl. § 15 I Nr. 2 HmbHG). Darüber hinaus wird eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit mit engem Bezug zur Soziologie/Kriminologie erwartet, die in der Regel durch eine qualifizierte Promotion zu einer soziologischen und/oder kriminologischen Thematik nachgewiesen wird (vgl. § 15 III HmbHG). Falls die Disputation (bzw. die vergleichbare mündliche Verteidigung) zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erfolgt ist, ist eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule erforderlich, dass die Disputation bis zum Stellenantritt abgeschlossen sein wird. Zudem werden Erfahrungen in der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung quantitativer und/oder qualitativer empirischer Studien erwartet. Weitere Einstellungsvoraussetzung ist eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb einer Hochschule ausgeübt worden sein müssen (vgl. § 15 I Nr. 4b HmbHG); sie kann in besonders begründeten Ausnahmefällen durch zusätzliche wissenschaftliche Leistung (vgl. §§ 15 I Nr.4a, IV; VI Hs.2 HmbHG i.V.m. § 20 IV HmbPolAG) ersetzt werden. Sie sollen das Lehrgebiet Soziologie/Kriminologie anwendungsbezogen und praxisnah in Lehre und Forschung vertreten. Die Bereitschaft zur Beteiligung an der fachlichen Fort- und Weiterbildung der Polizeivollzugsbeamt:innen wird erwartet. Wünschenswert ist zudem ein wissenschaftlicher Schwerpunkt in einem für das polizeiliche Arbeiten relevantem Feld sowie Erfahrungen in der Einwerbung und Leitung von Drittmittelprojekten. Darüber hinaus wünschen wir uns eine teamfähige, kooperationsorientierte Persönlichkeit mit strategischen Kompetenzen und der Fähigkeit zur Entwicklung eines Forschungsprofils sowie der Bereitschaft zum interdisziplinären Arbeiten. Voraussetzung für die Übernahme einer Funktion bei der Polizei Hamburg ist das unbedenkliche Ergebnis einer Sicherheitsüberprüfung. Ihre Bewerbung Bei fachlichen Fragen können Sie sich an Frau Prof. Dr. Eva Groß (E-Mail: eva.grosspoladium.de) für das Fachgebiet Soziologie oder Frau Prof. Dr. Ulrike Zähringer (E-Mail: ulrike.zaehringerpoladium.de) für das Fachgebiet Kriminologie wenden. Für Fragen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens wenden Sie sich bitte an Herrn Axel Bastian oder Herrn Matthias Preiksch (E-Mail: ak1-fachstabpolizei.hamburg.de). Ihre Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich digital in einer zusammengefassten PDF-Datei bis zum 10.05.2024 an ak1-personalpolizei.hamburg.de. Bewerber:innen werden gebeten, die folgende Unterlagen einzureichen: · Anschreiben · tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdeganges · Qualifikationsnachweise (akademische Zeugnisse und Urkunden) · Liste der Lehrveranstaltungen sowie Ergebnisse von Lehrevaluationen · Publikationsliste inkl. drei für die Professur relevanter Publikationen · aktuelle Beurteilungen bzw. aktuelles Zeugnis · Empfehlungsschreiben von Betreuern bisheriger Forschungsarbeiten · Ggf. Nachweis über persönlich eingeworbene Drittmittel Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bitte verzichten Sie auf die Übersendung von Filmen als Dateien, sondern verweisen Sie per Link auf die Plattform, auf der sich der Film befindet. Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Übersenden Sie in diesem Fall einen Scan Ihres Schwer­behinderten­aus­wei­ses oder Ihrer Gleich­stellungs­beschei­ni­gung.

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